Info: Waldbrandgefahr Alles rund um den Waldbrandgefahrenindex (WBI) Hinweise zum Verhalten bei Bränden. Was ist der Waldbrandgefahrenindex? Während der Waldbrandsaison, welche in der Regel von März bis Oktober andauert, stellt der DWD täglich aktualisierte Waldbrandgefahrenprognosen in Form von Indizes für Deutschland bereit. Der Zeitraum kann in Abhängigkeit von der aktuellen Witterung unter- oder überschritten werden. Wo finde ich den WBI? Auf der Website des deutschen Wetterdienstes wird jeden Tag eine aktualisierte Karte bereitgestellt. Einen Link dazu finden Sie hier Was bedeutet die Karte? Auf der Karte wird für jede Region Deutschlands, anhand einzelner Messstationen (bei uns Simbach am Inn) ein eigener Waldbrandgefahrenindex ermittelt. Anhand der Farbe der Karte kann, mit Hilfe der Legende ein Index abgelesen werden.
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Letzte Einsätze
08.10.2021 - 23:48 Garagenbrand 20.09.2021 - 16:40 Verkehrsunfall B20 08.08.2021 - 04:00 Kontingenteinsatz Ahrweiler 07.08.2021 - 19:30 Unwettereinsätze 28.07.2021 - 13:29 Blitzeinschlag in Stall
Erstellt von Christian Hiefinger
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Was bedeuten die einzelnen Gefährdungsstufen? Gefährdungsstufe 1 - sehr geringe Gefahr: Der Wald kann ohne Einschränkungen betreten werden und die Waldbrandwarnung ist aufgehoben. Gefährdungsstufe 2 - geringe Gefahr: Es gibt keine grundsätzliche Einschränkung beim Betreten des Waldes. Um Zündquellen zu vermeiden, ist erhöhte Vorsicht geboten. Fahrzeuge dürfen weiter auf Waldparkplätzen abgestellt werden. Wege mit trockener Bodenvegetation darf man aber nur noch im Notfall befahren. Gefährdungsträchtige Arbeiten im Wald, wie Schlagreisig verbrennen, Schweißen, Sprengen, Ausbringen leicht brennbarer Chemikalien etc. sollten unterbleiben oder nur unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Gefährdungsstufe 3 - mittlere Gefahr: Es besteht eine erhöhte Waldbrandgefahr. Die zuständige Behörde darf den Wald sperren. Das Betreten des Waldes ist weiterhin erlaubt, aber bei der Nutzung von Waldparkplätzen ist erhöhte Vorsicht geboten, denn heiße Auspuffanlagen können bei trockener Vegetation schon zum Risiko werden. Gefährdungsträchtige Arbeiten (siehe Waldbrandgefahrenstufe 2) sind grundsätzlich zu unterlassen. Öffentliche Feuerstellen oder Gripllplätze im und am Wald dürfen nicht mehr genutzt werden. Gefährdungsstufe 4 - hohe Gefahr: Bei dieser Stufe besteht ein aktiver Brandschutz des Waldes und damit auch weitere Einschränkungen. In Waldgebieten sollten öffentliche Straßen und Wege, sowie Waldwege aller Arten nicht verlassen werden. Die Forstbehörde kann ausgewiesene Parkplätze und touristische Einrichtungen im Wald sperren, sowie weitere Maßnahmen zum Schutz des Waldes einleiten. Die zuständigen Behörden treffen gegebenenfalls zusätzliche Brandschutzmaßnahmen – konkret heißt das, dass in vielen Gemeinden ab Gefahrenstufe 4 keine Osterfeuer mehr zugelassen werden. Oder nur Feuer, die von der Feuerwehr selbst organisiert sind und unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Gefährdungsstufe 5 - sehr hohe Gefahr: Die Forstbehörde und der Waldeigentümer dürfen den Wald nun sperren und damit jegliches Betreten und Befahren untersagen. Ausnahmen gelten nur für Waldbesitzer und deren Beauftragte zwecks Kontrolltätigkeiten und für durch die Forstbehörde speziell genehmigte Arbeiten, sowie für Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Weiteres kann im Einzelfall durch den Landrat verfügt werden. Wie wird der WBI ermittelt? Die Waldbrandgefahr ist vor allem von der Witterung und der Vegetation abhängig. Die Faktoren, die für die Einstufung eine Rolle spielen, sind Niederschlag, Temperatur, Windstärke sowie Luftfeuchte und die sogenannte Streufeuchte. Dabei wird berechnet, ob die Bodenauflage im Wald (also abgestorbene Nadeln oder Blätter aus dem Vorjahr) zündempfindlich ist oder nicht. Der Deutsche Wetterdienst errechnet an Hand dieser Werte den sogenannten Waldbrandgefahrenindex (WBI) und leitet daraus die Waldbrandgefahrenstufen ab. Die Waldbrandgefahrenstufen werden immer für einen gesamten Landkreis festgelegt. Der WBI kann im Einzelfall von den örtlichen Einschätzungen abweichen. Sie werden täglich um 8 Uhr aktualisiert und gelten dann für 24 Stunden. Da die Berechnung vor allem von Witterungsdaten abhängig ist, erfolgt immer nur die Angabe für den aktuellen Tag. Der Deutsche Wetterdienst veröffentlicht auf seiner Internetseite auch Prognosewerte für die Folgetage. Diese werden aber im Tagesverlauf aktualisiert und sind nicht verbindlich. Was mache ich, wenn ich einen Walbrand sehe? Verhalten im Freien: Bewahren Sie Ruhe. Flüchten Sie seitlich zur Windrichtung vom Waldbrand weg. Schützen Sie sich vor Funkenflug mit einer Kopfbedeckung und einer Sonnenbrille. Halten Sie sich ein feuchtes Tuch vor den Mund, um sich vor Rauch zu schützen. Flüchten Sie in eine Waldregion mit möglichst wenig Bewuchs und brennbarem Material. Verlassen Sie Hänge und bewegen Sie sich möglichst zur Seite vom Feuer weg. Ist eine Straße in der Nähe, legen Sie sich flach auf den Bauch in einen vom Feuer entfernten Straßengraben. Decken Sie sich zum Beispiel mit einer Rettungsdecke zu. Die silberne Seite muss nach oben zeigen. Verhalten im Auto: Bewahren Sie Ruhe. Wenn Sie nicht mehr zu Fuß flüchten können, bleiben Sie im Fahrzeug. Schließen Sie die Fenster. Schalten Sie die Lüftungsanlage und die Klimaanlage aus. Decken Sie sich mit einer Rettungsdecke zu. Die silberne Seite muss nach oben zeigen. Achten Sie auf andere Verkehrsteilnehmer. Fahren Sie langsam und mit Licht weiter. Wenn Sie anhalten müssen, stoppen Sie möglichst weit entfernt von brennbarem Material und Buschwerk. Bei längeren Stehphasen sollten Sie den Motor ausschalten. Wichtig: Unternehmen Sie nur bei sehr kleinen Feuern selbst einen Löschversuch! Sollte das Feuer bereits eine erhebliche Größe erreicht haben, rufen Sie in jedem Fall die 112! Beachten Sie hierbei: o Wo brennt es? o Wie brennt es? o Sind Menschen in Gefahr? o Von wo melden Sie den Brand?
Quelle: Deutscher Wetterdienst
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