Info: Notrufnummern
Wann wähle ich welche Nummer?
Wann wählt man die 112? - allgemeiner Notruf
Die 112 ist in ganz Europa, bzw. der EU, in Israel, Norwegen, Russland, Schweiz und Türkei
die Notrufnummer, die rund um die Uhr von Menschen in Not angerufen werden kann.
Sie ist kostenlos, sowohl vom Festnetzanschluss, als auch vom Handy zu erreichen und
kann sogar angerufen werden, wenn kein Mobilfunknetz verfügbar ist.
Einen Notfall klar zu definieren, ist unmöglich. Zu unterschiedlich ist das subjektive
Empfinden, in Not zu sein. Generell gilt: Bei Unfällen, Bränden oder in akuten, eventuell
lebensbedrohlichen Notfallsituationen muss die 112 gewählt werden. Auch wenn die
Situation unklar oder der Verletzungsstand nicht ersichtlich ist, darf und sollte der Notruf
gewählt werden.
Die 112 sollte gewählt werden, wenn schwere Verletzungen vorliegen, evtl. mit hohem
Blutverlust, bei Schockzustand oder Ohnmacht. Auch bei plötzlichen Schmerzen in der
Brust, spontanen Sprach- oder Sehstörungen sollte der Rettungsdienst unter 112 gewählt
werden, weil diese Symptome auf einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall hindeuten
können.
Wann wählt man die 110? - Polizeinotruf
Der Notruf der Polizei sollte immer dann gerufen werden, wenn man sich bedroht fühlt,
man sich in einer gefährlichen Situation befindet oder sich eine Notsituation anbahnt.
Auch als Zeuge einer Straftat oder Gefahrenlage, die die Hilfe der Polizei erfordert, ist die
110 zu wählen. Es genügt bereits der Verdacht einer Straftat, um die Polizei zu rufen.
Wann wählt man die 116117? - ärztlicher Bereitschaftsdienst
Es gibt aber auch zahlreiche Situationen, in denen ärztliche Hilfe zwar dringend
erforderlich ist, die aber nicht lebensbedrohlich sind. Dies kann beispielsweise der Fall
sein bei heftigem Brechdurchfall, grippalen Infekten oder Infektionskrankheiten wie etwa
Masern. Falls außerhalb der Sprechzeiten ärztliche Hilfe benötigt wird, kann man
bundesweit die 116117 wählen. Unter dieser Notrufnummer erreicht man den ärztlichen
Bereitschaftsdienst und erfährt dort den Standort der nächsten Bereitschaftsdienstpraxis,
die man selbst aufsuchen kann. Bei Bedarf kommt auch ein Arzt nach Hause.
Wann wählt man die 08919240? - Giftnotruf
Drängt sich bei unvermittelt auftretenden und akuten krankheitlichen Symptomen der
Verdacht auf, es könnte sich um eine Vergiftung handeln, so ist der Giftnotruf die richtige
Nummer, um erste Anleitung und Hilfe zu erhalten. Dabei ist wichtig, dass neben der
genauen Beschreibung der Symptome auch andere wichtige Merkmale der Situation
mittels der sogenannten W-Fragen geschildert werden.
Wer ist betroffen, womit und in welcher Menge ist die Vergiftung mutmaßlich eingetreten,
wann hat die Vergiftung stattgefunden und natürlich welches sind die konkreten
Symptome.
Der Giftnotruf ist dabei nicht bundeseinheitlich, vielmehr gibt es verschiedene regionale
Zentralen, in denen der Notruf eingehen sollte. Bei einem Notfall mit mutmaßlicher
Vergiftung ist schnelles und zielgerichtetes Handeln dringend erforderlich. Daher ist der
Giftnotruf die erste Anlaufstelle, um die Situation zu erfassen und zu verhindern, dass
eine lebensbedrohliche Situation eintritt. Ist dies bereits der Fall, dann sollte statt des
Giftnotrufes der Rettungsnotruf 112 gewählt werden.
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Letzte Einsätze
Notruf- und Beratungsnummern im Überblick
Feuerwehr/ Rettungsdienst
112
Polizei Notruf
110
Giftnotruf
08919240
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
116117
Telefonseelsorge
08001110111
Hilfstelefon Schwangere in Not
08004040020
Kinder und Jugendtelefon
08001110333
Elterntelefon
08001110550
Behördennotruf
115
Hilfe bei Gewalt gegen Frauen
08000116016
Schwere Unfälle, Herzschmerzen und Kollaps,
Luftnot, Bewusstlosigkeit, Lähmungen, Schlaganfall,
Vergiftungen, Verbrennungen, akute Schmerzen
Beratung für von Gewalt betroffene Frauen, deren
soziales Umfeld sowie Fachkräfte
Verwaltungsanfragen aller Art
Probleme von Kindern und Jugendlichen, Web
Sorgen, sexueller Missbrauch
Anonyme Beratung zu Schwangerschaft und Geburt
Probleme und Krisen, z.B. Probleme mit dem
Partner, Mobbing, Arbeitsplatzverlust, Sucht,
Krankheit, Einsamkeit, Sinnkrisen, spirituelle Fragen
Arztsuche am Wochenende,
dringende, aber nicht lebensbedrohliche Situationen
Verdacht auf Vergiftung
(Nur bei nicht lebensbedrohlichen Situationen.
Ansonsten 112!)
Notsituation, Straftaten
Erziehungsfragen, Web-Sorgen, sexuelle
Misshandlung der Kinder, alle Probleme von Eltern
rund um ihre Kinder
Was passiert beim Missbrauch einer Notrufnummer?
Wer absichtlich oder wissentlich eine Notrufnummer missbraucht und einen Notruf nur
vortäuscht, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe
rechnen (Strafgesetzbuch, § 145). Im schlimmsten Fall werden Rettungskräfte sinnlos
gebunden und können Hilfe dort nicht leisten, wo sie wirklich benötigt wird.
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen gibt es auch zivilrechtliche Folgen: Wer den
Notruf missbraucht, trägt die Kosten des Einsatzes und eventuelle Folgeschäden, wenn
also jemand zu Schaden kam, weil Hilfe nicht rechtzeitig da war.
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